bienengarten hat geschrieben:
Folgende Ausgangslage:
Ich besitze ein Grundstück im Aussenbereich (Ortsrand) auf dem sich eine Art Wochenendhaus befindet,errichtet in den 70er Jahren und nach langem hin und her im Nachgang mit einer Baugenehmigung abgesegnet.
Ich denke, diese Ausgangslage ist ziemlich eindeutig: da wurden Schwarzbauten im Aussenbereich (vermutlich nicht nur diese eine Hütte ?) nachträglich legalisiert, weil der eine oder andere Hüttenbesitzer genug Einfluss im Gemeinderat hatte, um einer Abrissverfügung zu entgehen. Ich kenne zwar einen Fall, wo aus einem ehemals "wilden" Wochenendhaus-Gebiet nachträglich ein normales Baugebiet mit entsprechender Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplanes gemacht wurde, - i.d.R. will die Gemeinde aber, und so hört es sich an, KEINE weitere Bebauung, sondern nur einer Art "Gewohnheitsrecht" den Status Quo betreffend, eine legale Grundlage verschaffen. Das müsste allerdings Alles in dieser nachträglichen Baugenehmigung drinstehen. Daraus ein Baurecht für das ganze Grundstück abzuleiten, halte ich für ziemlich ausgeschlossen. Dazu müsste es zuerst mal einen Bebauungsplan für den Bereich geben.