Zaun in Niederösterreich

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Anna
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Zaun in Niederösterreich

#1

Beitrag von Anna » Di 7. Jun 2016, 23:25

Hallo liebe Leute,

bei Google suche ich mir einen Wolf und bevor ich zu 20 Behörden, vllt. sinnlos, renne, wollte ich euch mal fragen. Wohin darf man einen Zaun (Wildzaun, besser noch Maschendrahtzaun) in NÖ stellen. Zur Erklärung, wir sind als Landwirtschaft in der Bauernkammer eingetragen. Ein Stück von dem, was wir umzäunen wollen, ist landwirtschaftliche Fläche (Offenlandfläche), das andere Stück ist Bauland. Grund für die Umzäunung ist der Schutz vor dem Rehbock und Zurückhalten vom Fuchs, aber es soll auch der Sicherheit der Kinder dienen und ermöglichen, dass unser Schäferhund nachts seinen Job ausüben kann. Den einen Nachbarn würden wir vor der Errichtung fragen, den anderen sollte es nicht stören weil der Zaun ca. 4 Meter von seiner Grundgrenze wegsteht damit er sein Wegnutzungsrecht weiterhin nutzen kann.

Falls jemand davon Ahnung hat, bitte ich um Hilfe.

Lieben Dank und einen schönen Abend :rot:

Benutzer 3991 gelöscht

Re: Zaun in Niederösterreich

#2

Beitrag von Benutzer 3991 gelöscht » Di 7. Jun 2016, 23:41

wenn du kein Fundament für die Zaunsteher machst das tiefer als 60 cm reicht musst gar nix. Wir haben keinen gefragt und es hat auch nie jemand gekratzt.
Kennst eh den Spruch: wer lang fragt, geht viel irr. :)

Anna
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Re: Zaun in Niederösterreich

#3

Beitrag von Anna » Di 7. Jun 2016, 23:46

Lysistrata hat geschrieben:wenn du kein Fundament für die Zaunsteher machst das tiefer als 60 cm reicht musst gar nix. Wir haben keinen gefragt und es hat auch nie jemand gekratzt.
Kennst eh den Spruch: wer lang fragt, geht viel irr. :)
Ja, das sagt unser Nachbar auch. Mein Mann ist auch der Meinung. Aber ich möchte das nicht bauen um es abreißen zu müssen, zumal die Schwiegermutter beschlossen hat, uns die Umzäunung mit Maschendrahtzaun zu zahlen. Ob sie da weiß, was sie tut? :mrgreen: (Sind nämlich einige Meter, ich schätze um die 200m.) Vor der Offenlandflächensache hätte ich mir da auch keine Gedanken gemacht. Aber Offenlandfläche besagt eigentlich nur, dass das Land landwirtschaftlich genutzt werden sollte und nicht aufgeforstet werden darf, soweit ich informiert bin.

LG Anna

Benutzer 3991 gelöscht

Re: Zaun in Niederösterreich

#4

Beitrag von Benutzer 3991 gelöscht » Di 7. Jun 2016, 23:54

Na dann gehst halt auf die Gmoa und fragst ob du darfst. Dann bist informiert und wennst ein bissl was zahlst, kriegst es wahrscheinlich schriftlich, das kannst dann ins Klo hängen. :lol:

CHH
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Re: Zaun in Niederösterreich

#5

Beitrag von CHH » Mi 8. Jun 2016, 11:10

Hi,

an sich kann und darf nichts dagegensprechen. Kein Mensch fragt vor EInzäunungen im Grünland und Offenland heißt nur dass gewisse Bewirtschaftungen verboten sind. Dein Zaun ist kein Bauwerk, also darfst du sicher.
Wenn du kooperativ und sicher sein willst:

§ 16
Anzeigemöglichkeit
(1) Bauvorhaben nach § 14 Z. 2, 4, 5 und 8, die nach Ansicht des
Bauherrn keiner Bewilligung bedürfen, weil die hiefür vorgesehenen
Voraussetzungen fehlen, darf der Bauherr der Baubehörde
schriftlich anzeigen.
(2) Der Bauanzeige sind zumindestens eine zur Beurteilung des
Vorhabens ausreichende Skizze und Beschreibung in zweifacher
Ausfertigung anzuschließen.
(3) Die Baubehörde hat binnen 8 Wochen nach Einlangen der Anzeige dem Anzeigeleger mitzuteilen, ob das Vorhaben bewilligungspflichtig
ist. Ist es nur anzeigepflichtig, gilt § 15 Abs. 3 bis 5
sinngemäß.

Dann musst eben 8 Wochen warten, dann ists sicher.


lg

Anna
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Re: Zaun in Niederösterreich

#6

Beitrag von Anna » Fr 10. Jun 2016, 21:36

Hallo, vielen Dank! Das klingt doch klasse :)

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