bei Google suche ich mir einen Wolf und bevor ich zu 20 Behörden, vllt. sinnlos, renne, wollte ich euch mal fragen. Wohin darf man einen Zaun (Wildzaun, besser noch Maschendrahtzaun) in NÖ stellen. Zur Erklärung, wir sind als Landwirtschaft in der Bauernkammer eingetragen. Ein Stück von dem, was wir umzäunen wollen, ist landwirtschaftliche Fläche (Offenlandfläche), das andere Stück ist Bauland. Grund für die Umzäunung ist der Schutz vor dem Rehbock und Zurückhalten vom Fuchs, aber es soll auch der Sicherheit der Kinder dienen und ermöglichen, dass unser Schäferhund nachts seinen Job ausüben kann. Den einen Nachbarn würden wir vor der Errichtung fragen, den anderen sollte es nicht stören weil der Zaun ca. 4 Meter von seiner Grundgrenze wegsteht damit er sein Wegnutzungsrecht weiterhin nutzen kann.
Falls jemand davon Ahnung hat, bitte ich um Hilfe.
Lieben Dank und einen schönen Abend
