wir haben noch eine alte 3 kammeranlage, die wir erst 2015 gegen eine moderne ersetzen wollen. Ist an sich kein Problem, weil in Sachsen die Frist bis Ende 2015 läuft.
Nun bekamen wir ein Schreiben von der Gemeinde, dass die mit der Schlammabfuhr betraute Firma festgestellt hat, dass es bei unserer Anlage diverse Mängel gibt. Das mit der nicht verkehrssicheren Abdeckung sehen wir ein und montieren eine neue Abdeckung. (dazu später eine Frage)
Nun folgende Überlegungen, weil uns das Alles etwas spanisch vorkommt. Die weiteren Mängel waren angeblich eine Verstopfung der Anlage. Kann unsrer Meinung nach nicht sein, weil wir dann ja buschstäblich in der Sch...
Dann wären angeblich "Ablagerungen" in den Abwasserkammern vorhanden. Unsere Meinung: Wir putzen sie halt nicht jede Woche mit Meister Propper...
Wir sollen die Mängel bis Ende Mai behoben haben, sonst droht Bussgeld (bis 10.000 Euro).
Jetzt unsere Fragen/Überlegungen: Darf die Firma einfach so auf unser Grundstück? In dem Schreiben war ein Datum angegeben, wo die Firma angeblich die Anlage inspiziert hat. Der Termin war 4 Tage vor meinem Entbindungstermin, damals hatte 1. mein Mann Urlaub und 2. war auch ich da den ganzen Tag daheim (Bettruhe). Wir hätten also auf jeden Fall mitbekommen, wenn sich da jemand direkt vor der Haustüre zu schaffen macht. Es war aber niemand da und sowas wie eine Nachricht oder ein Prüfprotokoll haben die auch nicht hinterlassen!!!!
Wir vermuten: die waren gar nicht da!!!!
Nun haben wir zwar ne Art Mängelliste, aber keinen Hinweis darauf, wo angeblich die "Verstopfung" sein soll (an die 30m bis zum Versickerungspunkt), noch, was die mit "Ablagerungen" meinen.
Unsere Frage: hat die Firma oder die Gemeinde nicht eigentlich die Pflicht, dem Eigentümer der Anlage ne Art Prüfprotokoll zukommen zu lassen?!? Woher sollen wir wissen, wo genau da ne Verstopfung sein soll, ohne genaue Definition weiß man ja nicht, wo genau man was machen soll.
Wir vermuten, die Gemeinde will die Eigentümer der Altanlagen "ganz sanft" Richtung Neubau noch vor 2015 drängeln, deswegen solche Maßnahmen!!!
Hat jemand auch mal solche Schreiben bekommen und ne Ahnung, was die Mängelbeseitigung so kosten könnte? Muss man da die selbe Firma nehmen, die von der Gemeinde für die Schlammabfuhr ausgesucht wurde? (Eigentlich wollen wir die nicht alimentieren).
Hat nicht eigentlich die Gemeinde erstmal nachzuweisen, dass da tatsächlich etwas zu bemängeln ist? Ich wütrde gerne mal irgendwelche Prüfunterlagen sehen!!!
Der Punkt ist, in 2009 war diese Firma schonmal auf unserm Grundstück. Damals wußten wir noch nicht, wo genau das Wasser raussickert, wieviele Gruben usw. Die Firma konnte uns ironischerweise auch nichts genaues sagen. Sie meinten, das wär nur eine Grube und der Abfluss ging wohl da und dort lang. Später haben wir rausgefunden, es gibt deren 3 Gruben und der Abfluss ist grad nicht da, wo die Firma dachte. Wir vermuten also, die haben mal aufs Geradewohl irgendwas "festgestellt", was gar nicht der Wahrheit entspricht!!! (Deswegen wollen wir Unterlagen sehen)
Zuletzt noch die Frage: Gibt es irgendwelche Bestimmungen zur Beschaffenheit der Grubenabdeckung? Material, Dicke, abschließbar usw.? Wir hatten wor, eine dicke Metallabdeckung draufzuschrauben mit zwei oder drei eingearbeiteten, abschließbaren "Deckeln".
