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Komposttoilette rechtlich gesehen

Verfasst: Do 15. Okt 2015, 09:22
von SandraLandhof
Hallo zusammen,

schön, dass ich dieses Forum gefunden habe. So kann ich endlich ein paar angestaute Fragen stellen : )

Es geht zunächst einmal um unsere Komposttoilette.

Wir betreiben ein großes Anwesen, dass wir vor 3 Jahren in stark angegriffenem Zustand erworben haben. Es ist sanierungsbedürftig, das Zu- und Abwassersystem (eigener Brunnen und Gruben, teils modern, teils in ehemalige Keller geleitet...) war nicht mehr in Betrieb, veraltete Stromkreisläufe usw. Wir haben den Ansatz nachhaltig und eher nicht mit dem großen Kredit zu sanieren. Daher dauert alles lange und wir gehen bisher kleine Schritte. Mittlerweile haben wir den Brunnen reaktiviert und nun an einigen Stellen auf dem Hof fließendes Wasser. Eine weitere Errungenschaft ist unsere Komposttrenntoilette. Da wir ab und an Veranstaltungen auf dem Hof machen und wir selbst schon 20 Leute sind, haben wir es groß angelegt. Vier Kabinen mit jeweils einer großen Mülltonne darunter, die ca. jedes ½ Jahr auf einen Komposthaufen geleert wird zum ordentlichen verrotten. Urin wird mit dem Handwaschwasser zusammen in einem Tank gesammelt und später verrieselt. Wir sind sehr happy mit dem System und möchten in absehbarer Zeit kein WC. Erst wenn unsere Pflanzenkläranlage gebaut ist und das kann noch ein, zwei Jahre dauern.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Einige von uns möchten schon jetzt fest auf dem Hof leben und sich in dem Ort beim Meldeamt melden. Wir haben mehrere Wohngebäude, auf die sich die Bewohner verteilen. Bekommen wir eventuell Probleme, weil wir kein WC haben und ausschließlich das Trockenklo nutzen? Gibt es rechtliche Vorschriften, die besagen, dass in einem Wohnhaus ein WC installiert sein muss? Muss man nachweisen, wie man seine Fäkalien entsorgt und kann unsere Methode uns hinsichtlich Umweltschutz, Gewässerschutz Probleme bereiten? Unser Hof liegt übrigens in Brandenburg.

Ich bin sehr gespannt auf eure Antworten und Erfahrungen und lieben Dank schonmal!

LG, Sandra

Re: Komposttoilette rechtlich gesehen

Verfasst: Do 15. Okt 2015, 11:45
von der.Lhagpa
Hallo und erstmal willkommen im Forum!
Nun, Es gibt eine Anschlusspflicht in Deutschland, genauso wie es auch eine Pflicht zur Müllentsorgung gibt, und diese ist Personengebunden. Also ich denke ihr werdet da nich drumrum kommen, egal, was ihr nun wirklich mit euren "Resten" macht.

Re: Komposttoilette rechtlich gesehen

Verfasst: Do 15. Okt 2015, 12:44
von Thomas/V.
In welchem Bundesland lebt Ihr denn?

Re: Komposttoilette rechtlich gesehen

Verfasst: Do 15. Okt 2015, 14:38
von elli
Sandra hat geschrieben: Unser Hof liegt übrigens in Brandenburg.

Re: Komposttoilette rechtlich gesehen

Verfasst: Do 15. Okt 2015, 14:52
von Thomas/V.
oh, den Halbsatz hatte irgendwie übersehen :rot:

Re: Komposttoilette rechtlich gesehen

Verfasst: Do 15. Okt 2015, 16:28
von Olaf
Nun, Es gibt eine Anschlusspflicht in Deutschland, genauso wie es auch eine Pflicht zur Müllentsorgung gibt,
Ich glaub das mit dem Anschlusszwang legt die Gemeinde fest. Wir haben ihn z.B., ein anderes Dorf in der gleichen Großgemeinde nicht, weil es gar nicht erschlossen ist.
Das Schimme sind ja dort aber die Erschließungkosten, ansonsten wird bei uns nur nach (Frischwasser)Verbrauch abgerechnet, wenn ihr nix braucht.....
Mit Mülltonne war ja nicht Müll im eigentlichen Sinne gemeint, oder, trotzdem:
Müll muss man hier eine Mindestmengen bezahlen je nach Bewohnern, ich glaub bei uns 8 x 80L-Tonne pro Jahr bei 4 Personen, der Rest dann nach tatsächlichem Rausstellen.
Find ich übrigens richtig, das hält die Leute davon ab, ihren Dreck in den Wald zu hauen, bisschen....
LG
Olaf

Re: Komposttoilette rechtlich gesehen

Verfasst: Do 15. Okt 2015, 18:30
von SandraLandhof
Hallo und vielen Dank für eure Antworten!

Unser Hof liegt im Außenbereich und muss nicht an das städtische Abwasser angeschlossen werden. Da haben wir bereits eine Bestätigung der unteren Wasserbehörde. Nun ist aber die Frage, ob wir ein Wasserklo mit z.B. einer dahinter geschalteten Grube/Kläranlage brauchen? Oder dürfen wir unsere Fäkalien kompostieren? Ich hatte mal gehört, dass eine einzelne Person, die auf einem Grundstück lebt, ein Plumpsklo oder ähnliches betreiben darf, ohne WC. Wir werden aber sicherlich 10-20 Personen sein, die sich dort melden. Verteilt auf 5 Wohnhäuser mit diversen einzelnen Wohneinheiten. Wir möchten halt keine schlafenden Hunde wecken, indem wir uns melden und dann die Frage aufgeworfen wird, wie wir unser Abwasser entsorgen. De Facto gibt es kein WC, damit auch kein Abwasser. Ist das erlaubt?

Freue mich über weitere Meinungen : )

Re: Komposttoilette rechtlich gesehen

Verfasst: Do 15. Okt 2015, 18:53
von connymatte
Moin
Melderecht hat ja nix mit Bauvorschriften zu tun, anmelden kannst dich zB auch in einem Schwarzbau nur wohnen darfst da eigentlich nicht. Ich für mich würde mich da anmelden und ein Kompostklo haben solange bis mir einer etwas anderes sagt. Wie war denn die Toilettenanlage bis jetzt bei 5 Häusern werden die ja nicht zum Nachbarn gegangen sein.

Re: Komposttoilette rechtlich gesehen

Verfasst: Do 15. Okt 2015, 19:38
von Olaf
Also wir haben ja, das war aber gleich nach der Wende hier auch paar Jahre mit Plumpsklo gewohnt, hat erst mal keinen interessiert. Damals.
Aber da war schnell abzusehen, dass wir in paar Jahren zentrales Abwasser kriegen und ich hab mich solange bedeckt gehalten.
Nur, wir haben hier mit kleinen Kindern gewohnt, hatten auch eine Waschmaschine, das Wasser haben wir.... :rot:
Jedenfalls, ich glaub nicht, dass man mit nem Kompostklo Ärger kriegt. Aber es fällt genug Grauwasser an, Wäsche wie auch immer wäscht jeder, so dass man schon deswegen mit der Zeit Ärger kriegen könnte, und irgendwie werdet ihr wahrscheinlich längerfristig denn doch ne Grube oder nen Klärteich vorweisen müssen.
Die Gemeinde, wo ich weiter oben schrieb, dass die nicht angeschlossen sind, da hat sich nen Arbeitskollege nen Klärteich gebaut, ganz legal, vor wenigen Jahren erst. Der hat da auch sein WC dran, vielleicht eins als Alibi anschließen? Wobei der Teich ja dann auch für 20 Personen ausgelegt sein müsste?
LG
Olaf

Re: Komposttoilette rechtlich gesehen

Verfasst: Do 15. Okt 2015, 19:56
von Thomas/V.
https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212591
Die Einrichtung einer Kanalisation ist nicht notwendig, wenn sie entweder keinen Nutzen für die Umwelt mit sich bringt oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesem Fall sind individuelle Systeme oder andere geeignete Maßnahmen erforderlich, die das gleiche Umweltschutzniveau gewährleisten.
Also, irgendein "individuelles System" werdet ihr bauen müssen.
Wenn absehbar ist, das da 20 Leute wohnen sollen/können, wird es keine Kleinkläranlage sein können, sondern etwas größeres.
Am besten, ihr fragt beim zuständigen Abwasser-Zweckverband an: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/deta ... .349729.de
Es gibt Bundesländer, die machen es den Leuten verhältnismäßig leicht, z.B. Pflanzenkläranlagen zu bauen, andere wiederum machen es den Leuten schwer und genehmigen sowas nur sehr selten.
Billig wird es auf alle Fälle nie.