Brunnen bohren im Aussenbereich
-
- Förderer 2017
- Beiträge: 2215
- Registriert: Do 22. Mai 2014, 20:59
- Familienstand: rothaarig
- Wohnort: in der teutonischen Zivilisation, aber fast nie dort....
Re: Brunnen bohren im Aussenbereich
Adern... in dem Fall nicht meine, sondern Wasseradern. Hab jetzt mal irgendwie automatisch dieses Wort benutzt, du kennst dich da besser aus, ob das der Sache gerecht wird. Es ist auf jeden Fall kein Grundwassersee oder ähnliches unter meinem Grundstück, sondern halt verschiedene da unterirdisch laufende Adern - oder was auch immer
Frauen, die sich gut benehmen, schreiben selten Geschichte. Eleanor Roosevelt
- Brunnenwasser
- Beiträge: 995
- Registriert: Mo 24. Feb 2014, 11:09
- Familienstand: Single
Re: Brunnen bohren im Aussenbereich
Adern... in dem Fall nicht meine, sondern Wasseradern.
Vermutlich durchflusswirksame Klüfte und Gesteinsfugen, welche gerne als "Wasseradern" bezeichnet werden.
Gruß Brunnenwasser
-
- Förderer 2017
- Beiträge: 2215
- Registriert: Do 22. Mai 2014, 20:59
- Familienstand: rothaarig
- Wohnort: in der teutonischen Zivilisation, aber fast nie dort....
Re: Brunnen bohren im Aussenbereich
schon wieder was gelernt heut... und der Tag ist noch jung, wenn das so weitergeht werd ich noch schlau
Frauen, die sich gut benehmen, schreiben selten Geschichte. Eleanor Roosevelt
-
- Beiträge: 486
- Registriert: Mi 10. Nov 2010, 00:11
- Familienstand: verheiratet
Re: Brunnen bohren im Aussenbereich
Hallo,strega hat geschrieben: Es ist auf jeden Fall kein Grundwassersee oder ähnliches unter meinem Grundstück, sondern halt verschiedene da unterirdisch laufende Adern - oder was auch immer
Wie kann man das herausfinden - außer Probebohren und Wünschelrutengänger ?
Grüße vom Hotzenwalder
-
- Beiträge: 486
- Registriert: Mi 10. Nov 2010, 00:11
- Familienstand: verheiratet
Re: Brunnen bohren im Aussenbereich
Was ist wohl von dieser Firma zu halten ?
http://www.brunnen-bohrer.de
Hat jemand schon einmal von denen gehört ?
Grüße vom Hotzenwalder
http://www.brunnen-bohrer.de
Hat jemand schon einmal von denen gehört ?
Grüße vom Hotzenwalder
Re: Brunnen bohren im Aussenbereich
Georg Stadler:Wicheler hat geschrieben:Hallo,
da gab es auch mal eine schöne Sendung in der Reihe "Der letzte seines Standes". Vom Graben, Brunnen mauern, herstellen des Saugrohres aus Holz, bis zur Fertigstellung. .
https://www.youtube.com/watch?v=7hFcrt0aprw
Ach, ja, und am Anfang der Sendung, da suchen sie eine Wasserader.
Bin vor paar Tagen bei Youtube über sie Serie wieder gestolpert, der Mollenhauer war auch interessant.
Re: Brunnen bohren im Aussenbereich
Ich staune ja wie viel es kostet so einen Brunnen bei euch zu machen. Hier reicht es aus Brunnen zu spülen meist so um die 20m tief hat damals so gut 500 Dm gekostet inkl. Material und hat die letzten 20 Jahre immer Wasser gehabt.
Ist das nicht üblich Brunnen zu spülen und warum nicht ?
Ist das nicht üblich Brunnen zu spülen und warum nicht ?
Re: Brunnen bohren im Aussenbereich
Das kommt wohl auf die Bodenbeschaffenheit an, bei felsigem Untergrund wirst du mit" spülen" nicht weit kommen.ihno hat geschrieben:Ich staune ja wie viel es kostet so einen Brunnen bei euch zu machen. Hier reicht es aus Brunnen zu spülen meist so um die 20m tief hat damals so gut 500 Dm gekostet inkl. Material und hat die letzten 20 Jahre immer Wasser gehabt.
Ist das nicht üblich Brunnen zu spülen und warum nicht ?
- Brunnenwasser
- Beiträge: 995
- Registriert: Mo 24. Feb 2014, 11:09
- Familienstand: Single
Re: Brunnen bohren im Aussenbereich
Hallo Hotzenwalder,
das Brunnenbauunternehmen sollte auf alle Fälle nach DVGW-Arbeitsblatt W 120-1 zertifiziert sein. Es gab da schon böse Überraschungen.
Im Festgestein wird auch 'gespült' und zwar mit Luft. Das Ganze nennt sich dann Im-Loch-Hammer-Bohrverfahren.
das Brunnenbauunternehmen sollte auf alle Fälle nach DVGW-Arbeitsblatt W 120-1 zertifiziert sein. Es gab da schon böse Überraschungen.
Im Festgestein wird auch 'gespült' und zwar mit Luft. Das Ganze nennt sich dann Im-Loch-Hammer-Bohrverfahren.
Gruß Brunnenwasser
-
- Beiträge: 486
- Registriert: Mi 10. Nov 2010, 00:11
- Familienstand: verheiratet
Re: Brunnen bohren im Aussenbereich
Hallo zusammen,
nachfolgend mein Anfrage und die sehr nette und ausführliche Antwort der unteren Wasserbehörde.
Sehr geehrter Herr X,
als Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nutzfläche im Außenbereich von XXX
möchte ich mich über die Voraussetzungen zur Genehmigung einer Brunnenbohrung informieren.
Verwendungszweck ist die Entnahme von Grundwasser zur Bewässerung von Obstbäumen, Beerensträuchern und
Gemüse. Es handelt sich um eine private, nicht gewerbliche Nutzung.
Eine Wasserentnahme ist nur in niederschlagsarmen Jahren vorgesehen.
Ich bitte Sie um Beantwortung meiner Fragen hierzu.
- Unter welchen Voraussetzungen kann Ihre Behörde eine solche Brunnenbohrung genehmigen ?
- Können Sie mir Auskunft geben, in welcher Tiefe mit Grundwasser zu rechnen ist, insbesondere auch in niederschlagsarmen Jahren ?
- Wie tief darf nach erfolgter Erteilung einer Genehmigung gebohrt werden ?
- Mit welchen Gebühren ist ein solcher Genehmigungsantrag verbunden ?
Im Voraus bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr X,
nach Prüfung des angefragten Flurstücks mit der Nr. X in XXX kann ich Ihnen bezüglich Ihrer Anfrage zur Brunnenbohrung nachfolgende Rückmeldung und Informationen geben:
Allgemein
Bei Ihrem Flurstück ist kein Wasserschutzgebiet betroffen, weshalb eine Brunnenbohrung für kleingärtnerische Beregnungszwecke grundsätzlich möglich ist.
Ein Brunnen muss gemäß dem Stand der Technik gebohrt werden. Das Graben eines Brunnens ist nicht zulässig . Die Arbeiten sollten von einer Fachfirma durchgeführt werden.
Bohrung in den Grundwasserleiter
Nach dem neuen Wassergesetz Baden-Württemberg benötigen Sie für die Erstellung eines Erdaufschlusses in den Grundwasserleiter eine wasserrechtliche Erlaubnis . Diese beantragen Sie beim Landratsamt XXX, Fachbereich Umwelt. Anbei eine Zusammenstellung der benötigten Antragsunterlagen.
Grundwasserentnahme
Nach § 46 Wasserhaushaltsgesetz ist die Benutzung des Grundwassers (GW) für den Haushalt, wozu die Gartenbewässerung zählt, ein erlaubnisfreier GW-Gebrauch. Dies setzt allerdings voraus, dass die Wasserentnahme mit handbetriebener (Schwengel-)Pumpe betrieben wird (siehe auch Wassergesetz BW § 42, Abs. 2). Dies ist technisch nur bei einem Flurabstand des GW-Spiegels von max. 8 m möglich. Sofern Sie in Ihrem Garten einen GW-Brunnen niederbringen, der das GW mittels Handschwengelpumpe fördert, benötigen Sie keine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme.
Bei der Grundwasserförderung mittels Motorpumpe bedarf es einer weiteren wasserrechtlichen Erlaubnis. Voraussetzungen dafür entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Brauchwasserentnahmen.
Beantwortung Ihrer Fragen
Der mittlere Grundwasserstand in Ihrem Bereich liegt in etwa bei 352,80 m+NN (minimialer GW-Stand: ca. 350,60 m+NN). Die Bezugsgeländehöhe dafür liegt bei 359,10 m+NN. Aufgrund dieser Grundwasserflurabstände könnte die Förderung mit einer handbetriebenen Schwengelpumpe kritisch werden und muss ggf. durch eine Fachfirma noch mal überprüft werden.
Die Gebühr für die wasserrechtliche Erlaubnis ist abhängig vom Zeitaufwand und beläuft sich für die Bohrung in der Regel auf ca. 80 - 110 €. Für eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme mittels Motorpumpe fällt in etwa noch mal die gleiche Gebühr (ca. 110 €) an.
Grundsätzlich empfehlen wir bei derart geringen Entnahmemengen den Einbau einer handbetriebenen Schwengelpumpe, da Sie sich somit einen weiteren Wasserrechtsantrag sparen, der mit deutlich höheren Anforderungen, wie z.B. Einbau einer Wasseruhr, Dokumentation und Übermittlung der Wasserentnahmen etc. und natürlich Kosten verbunden ist. Allerdings weisen wir noch mal darauf hin, dass eine Entnahme mittels Schwengelpumpe ihn diesem Bereich kritisch sein kann und ggf. von einem hydrogeologischen Planungsbüro bzw. Bohrfirma abschließend geklärt werden muss.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
nachfolgend mein Anfrage und die sehr nette und ausführliche Antwort der unteren Wasserbehörde.
Sehr geehrter Herr X,
als Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nutzfläche im Außenbereich von XXX
möchte ich mich über die Voraussetzungen zur Genehmigung einer Brunnenbohrung informieren.
Verwendungszweck ist die Entnahme von Grundwasser zur Bewässerung von Obstbäumen, Beerensträuchern und
Gemüse. Es handelt sich um eine private, nicht gewerbliche Nutzung.
Eine Wasserentnahme ist nur in niederschlagsarmen Jahren vorgesehen.
Ich bitte Sie um Beantwortung meiner Fragen hierzu.
- Unter welchen Voraussetzungen kann Ihre Behörde eine solche Brunnenbohrung genehmigen ?
- Können Sie mir Auskunft geben, in welcher Tiefe mit Grundwasser zu rechnen ist, insbesondere auch in niederschlagsarmen Jahren ?
- Wie tief darf nach erfolgter Erteilung einer Genehmigung gebohrt werden ?
- Mit welchen Gebühren ist ein solcher Genehmigungsantrag verbunden ?
Im Voraus bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr X,
nach Prüfung des angefragten Flurstücks mit der Nr. X in XXX kann ich Ihnen bezüglich Ihrer Anfrage zur Brunnenbohrung nachfolgende Rückmeldung und Informationen geben:
Allgemein
Bei Ihrem Flurstück ist kein Wasserschutzgebiet betroffen, weshalb eine Brunnenbohrung für kleingärtnerische Beregnungszwecke grundsätzlich möglich ist.
Ein Brunnen muss gemäß dem Stand der Technik gebohrt werden. Das Graben eines Brunnens ist nicht zulässig . Die Arbeiten sollten von einer Fachfirma durchgeführt werden.
Bohrung in den Grundwasserleiter
Nach dem neuen Wassergesetz Baden-Württemberg benötigen Sie für die Erstellung eines Erdaufschlusses in den Grundwasserleiter eine wasserrechtliche Erlaubnis . Diese beantragen Sie beim Landratsamt XXX, Fachbereich Umwelt. Anbei eine Zusammenstellung der benötigten Antragsunterlagen.
Grundwasserentnahme
Nach § 46 Wasserhaushaltsgesetz ist die Benutzung des Grundwassers (GW) für den Haushalt, wozu die Gartenbewässerung zählt, ein erlaubnisfreier GW-Gebrauch. Dies setzt allerdings voraus, dass die Wasserentnahme mit handbetriebener (Schwengel-)Pumpe betrieben wird (siehe auch Wassergesetz BW § 42, Abs. 2). Dies ist technisch nur bei einem Flurabstand des GW-Spiegels von max. 8 m möglich. Sofern Sie in Ihrem Garten einen GW-Brunnen niederbringen, der das GW mittels Handschwengelpumpe fördert, benötigen Sie keine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme.
Bei der Grundwasserförderung mittels Motorpumpe bedarf es einer weiteren wasserrechtlichen Erlaubnis. Voraussetzungen dafür entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Brauchwasserentnahmen.
Beantwortung Ihrer Fragen
Der mittlere Grundwasserstand in Ihrem Bereich liegt in etwa bei 352,80 m+NN (minimialer GW-Stand: ca. 350,60 m+NN). Die Bezugsgeländehöhe dafür liegt bei 359,10 m+NN. Aufgrund dieser Grundwasserflurabstände könnte die Förderung mit einer handbetriebenen Schwengelpumpe kritisch werden und muss ggf. durch eine Fachfirma noch mal überprüft werden.
Die Gebühr für die wasserrechtliche Erlaubnis ist abhängig vom Zeitaufwand und beläuft sich für die Bohrung in der Regel auf ca. 80 - 110 €. Für eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme mittels Motorpumpe fällt in etwa noch mal die gleiche Gebühr (ca. 110 €) an.
Grundsätzlich empfehlen wir bei derart geringen Entnahmemengen den Einbau einer handbetriebenen Schwengelpumpe, da Sie sich somit einen weiteren Wasserrechtsantrag sparen, der mit deutlich höheren Anforderungen, wie z.B. Einbau einer Wasseruhr, Dokumentation und Übermittlung der Wasserentnahmen etc. und natürlich Kosten verbunden ist. Allerdings weisen wir noch mal darauf hin, dass eine Entnahme mittels Schwengelpumpe ihn diesem Bereich kritisch sein kann und ggf. von einem hydrogeologischen Planungsbüro bzw. Bohrfirma abschließend geklärt werden muss.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen