Die Installationen sind konform. Bis auf den Anschluss nachher im Keller. Dort kann ich auswählen zwischen Stadtwasser und Brunnenwasser. Das war bis vor 20 Jahren gar nicht anders möglich weil hier gar kein Wasseranschluss vorhanden war im Haus.Dyrsian hat geschrieben: ↑Di 11. Jul 2023, 08:42Vieles was du da vor hast, ist aus gutem Grund zumindest in Deutschland, verboten. Insbesondere wenn die Wohnung vermietet werden soll rate ich dringend zur Konstruktion einer Sanitärinstallation nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, in Deutschland wären das die DVGW Regelwerke und Zertifizierungen.
Ich bin kein Jurist, aber bei Mietwohnungen stellen sich aus meiner Sicht zumindest haftungsrechtliche Fragen wenn der Mieter mit Legionellen im Krankenhaus liegt weil der Vermieter Grauwasser in den Spülkasten der Toilette geleitet hat.
Das wissentliche einleiten von Abwässern jeglicher Art ins Grundwasser ist ein Straftatbestand.
Welches Grauwasser? Weil ich das Waschbecken an den Toilettenspülkasten anschließe können sich Legionellen bilden?
guzzmania hat geschrieben: ↑Di 11. Jul 2023, 09:03Fäkalienwasser in Grundwasser einleiten bringt dort Bakterien rein und verschlechtert die Wasserqualität für alle, die aus diesem unterirdischen Wasserreservoir sich speisen. Du gießt deinen Salat und machst dir Colibakterien drauf. Davon kann man krank werden.
Ich mach den Trockentoilettkübel (Streu + Urin) immer direkt als Mulch/Dünger unter meine Bäume und Sträucher
Zum Thema fällt mir noch ein, dass ich in einer Doku über Japan mal so integrierte Handwaschbecken/Klospülkästen gesehen habe. Das Wasser vom Händewaschen befüllt den Klospülkasten. Das hat mir gut gefallen.
Du schüttest also dein Fäkalienwasser unter deine Bäume und Sträucher und lässt dein Wasser in das Grundwasser ein? Ich dachte das soll man nicht? Verstehe ich jetzt nich ganz wo der Unterschied sein soll. Ob ich das jetzt in einem Rohr 50cm unter dem Erdboden direkt versickern lasse oder oberirdisch. Müsste doch beides illegal sein.Das wissentliche einleiten von Abwässern jeglicher Art ins Grundwasser ist ein Straftatbestand.
Auch mit dem Waschbecken, wäre ja Grauwassernutzung in der Toilette und gefährlich...
Das ist jetzt keine Pamperei von mir, ich versteh es nur nicht.
Zum Thema Legionellen: Da unser Badezimmer separat von den WCs besteht wird das Warmwasser/Kaltwasser in einer Ringleitung verlegt mit einer Spüleinrichtung die alle 24 Stunden für ca. 1 Minute die Leitung spült. Dadurch ist, selbst wenn niemand hier in der Wohnung sein sollte wegen Urlaub o.ä. eine Spülung der Leitungen gewährleistet. Das besagt noch nicht einmal der DVGW. Desweiteren haben die Waschbecken dadurch dass sie elektrisch öffnen und schließen können ebenfalls die Möglichkeit zu spülen in Intervallen um das Restwasser IN den Armaturen auszutauschen. Zu guter letzt muss man erwähnen, dass es zwar diverse Gesetzeslagen hinsichtlich Legionelleninfektionen gibt, jedoch kaum oder wenig zu den Bedingungen wie und wo sie entstehen und sich vermehren. Man kennt die Vermehrungstemperatur, mehr jedoch nicht.
Wer daher vermieten will, der wird sich so oder so überlegen müssen, ob er nicht doch lieber einen Durchlauferhitzer einbaut um gesetzlich abgesichert zu sein.
Wissenschaftlich liegt nichts vor. Das was mein neuester Stand ist, ist, dass bei einem Test mit diversen Speichern, unterschiedlichen Temperaturen immer nur jene Systeme befallen waren, die, ironischerweise, eine Zirkulationsleitung besaßen. Viele Vermieter bauen so etwas ein um die DVGW einzuhalten und bringen sich damit ggf. einen Infektionsherd ins System. Jegliche andere Konstellationen, ob einen Boiler, oder Durchlauferhitzer, ob 42°C Speichertemperatur (darf man nur im Eigenheim, vermietet erst recht nicht!) oder 70°C hatte kaum einen Einfluss.
Daran halte ich mich. Das Wasser muss umgewälzt werden und darf nicht stehen. Stagnation gleich Ablagerung, Ablagerung gleich Risikoerhöhung.