Re: Autake Stromversorgung eines Einfamilienhauses
Verfasst: Do 25. Apr 2024, 07:45
Gibts da Neuigkeiten? Vom Bauamt?
Zur rechtlichen Situation: Wenn das Gebäude im Aussenbereich liegt, muss man auf eigene Kosten erschliessen und die Erschliessung unterhalten. Bewilligungsanspruch für Neuerstellung gibt es nicht. Deshalb ist das Aussenbereich. Gilt für Wasser, Abwasser. Strom und Zufahrt. Dabei ist es unwesentlich, wieviel Steuern man zahlt. Das ist keine unfaire Ungleichbehandlung, denn wer im Aussenbereich wohnt, tut das aus eigenem Entschluss.
Helfen kann auch, zu wissen, wie der Anschluss über das private Werk entstanden ist. Dazu kann einiges auch in den Verkaufsakten zum Haus stehen. Die sollten beim Grundbuchamt (gegen Gebühr) einzusehen sein, auch die der vorherigen Handänderungen.
Wenn das Haus nicht auf dem gleichen Grundstück liegt wie die Fabrik, von der oder über die der Strom bezogen wurde, dann musste das E-Werk damals die Leitung erstellen oder abnehmen und vermutlich müssten dort Akten darüber vorliegen.
Wenn du für die Erschliessung über fremdes Land musst, muss der Eigentümer den Eingriff in der Regel dulden, bei vollem Entschädigungsanspruch für entgangenen Nutzen und, bei landwirtschaftlicher Nutzung, natürlich nicht zur Unzeit. Ob das auch für Projekte ohne öffentliches Interesse im Aussenbereich gilt, kannst du auf dem Amt erfahren.
Ebenso kann man in der Regel an eine Privatleitung anschliessen, muss aber die Erstellungskosten für das gemeinsame Leitungsstück anteilig übernehmen, die der Ersteller finanziert hat.
Falls du Strom autark erzeugen willst, brauchst du eine grosse Pufferbatterie und solltest grosse Verbraucher wenn möglich nicht über Strom betreiben. Da geht ziemlich viel, wenn man sich von alten Gewohnheiten trennt.
Ich würde aber, wenn es nicht absurd teuer ist, im Zweifelsfall immer einen Netzanschluss legen. Du hast dann Versorgungssicherheit.
Für Wassernutzung braucht es eine Konzession von der Gemeinde, auch wenn der Bach über das eigene Grundstück geht. Alte Wasserrechte decken möglicherweise nicht eine Stromerzeugung ab. Der Bestandesschutz deckt nur Unterhalt und Weiterbetrieb bestehender Infrastruktur ab und kann erloschen sein, wenn über einige Zeit keine Nutzung vorhanden war und andere Gründe (Natur- und Gewässerschutz) höher gewichtet werden, d.h. eine Bewilligung für eine neue Anlage unmöglich wäre. Die Rechtssprechung geht dann davon aus, dass der Besitzer durch Nutzungsaufgabe selbst darauf verzichtet habe.
Man sollte den Unterhaltsaufwand für Wasserfassung und dergleichen nicht vernachlässigen. Wenn du nach jedem Gewitter den Zulauf von Ästen und Geschieben freimachen musst und bei sommerlichem oder winterlichem Niedrigwasser oft nichts kommt, lässt die Freude daran bald nach.
Zur rechtlichen Situation: Wenn das Gebäude im Aussenbereich liegt, muss man auf eigene Kosten erschliessen und die Erschliessung unterhalten. Bewilligungsanspruch für Neuerstellung gibt es nicht. Deshalb ist das Aussenbereich. Gilt für Wasser, Abwasser. Strom und Zufahrt. Dabei ist es unwesentlich, wieviel Steuern man zahlt. Das ist keine unfaire Ungleichbehandlung, denn wer im Aussenbereich wohnt, tut das aus eigenem Entschluss.
Helfen kann auch, zu wissen, wie der Anschluss über das private Werk entstanden ist. Dazu kann einiges auch in den Verkaufsakten zum Haus stehen. Die sollten beim Grundbuchamt (gegen Gebühr) einzusehen sein, auch die der vorherigen Handänderungen.
Wenn das Haus nicht auf dem gleichen Grundstück liegt wie die Fabrik, von der oder über die der Strom bezogen wurde, dann musste das E-Werk damals die Leitung erstellen oder abnehmen und vermutlich müssten dort Akten darüber vorliegen.
Wenn du für die Erschliessung über fremdes Land musst, muss der Eigentümer den Eingriff in der Regel dulden, bei vollem Entschädigungsanspruch für entgangenen Nutzen und, bei landwirtschaftlicher Nutzung, natürlich nicht zur Unzeit. Ob das auch für Projekte ohne öffentliches Interesse im Aussenbereich gilt, kannst du auf dem Amt erfahren.
Ebenso kann man in der Regel an eine Privatleitung anschliessen, muss aber die Erstellungskosten für das gemeinsame Leitungsstück anteilig übernehmen, die der Ersteller finanziert hat.
Falls du Strom autark erzeugen willst, brauchst du eine grosse Pufferbatterie und solltest grosse Verbraucher wenn möglich nicht über Strom betreiben. Da geht ziemlich viel, wenn man sich von alten Gewohnheiten trennt.
Ich würde aber, wenn es nicht absurd teuer ist, im Zweifelsfall immer einen Netzanschluss legen. Du hast dann Versorgungssicherheit.
Für Wassernutzung braucht es eine Konzession von der Gemeinde, auch wenn der Bach über das eigene Grundstück geht. Alte Wasserrechte decken möglicherweise nicht eine Stromerzeugung ab. Der Bestandesschutz deckt nur Unterhalt und Weiterbetrieb bestehender Infrastruktur ab und kann erloschen sein, wenn über einige Zeit keine Nutzung vorhanden war und andere Gründe (Natur- und Gewässerschutz) höher gewichtet werden, d.h. eine Bewilligung für eine neue Anlage unmöglich wäre. Die Rechtssprechung geht dann davon aus, dass der Besitzer durch Nutzungsaufgabe selbst darauf verzichtet habe.
Man sollte den Unterhaltsaufwand für Wasserfassung und dergleichen nicht vernachlässigen. Wenn du nach jedem Gewitter den Zulauf von Ästen und Geschieben freimachen musst und bei sommerlichem oder winterlichem Niedrigwasser oft nichts kommt, lässt die Freude daran bald nach.