Ihr habt ja lustige Regelungen:Manfred hat geschrieben:EEG
LinkTopAgrarOnline hat geschrieben:Streitpunkt EEG-Umlage
Als ein zunehmend schwieriges Problem sieht er die EEG-Umlage, die auf den selbst verbrauchten Strom berechnet wird. Bei der Eigenversorgung ist dabei nur ein Anteil von 35 % und im nächsten Jahr von 40 % zu zahlen. „Das gilt aber nur bei Personenidentität, also wenn Erzeuger und Abnehmer identisch sind“, betonte Remmersmann. Liefert aber z.B. eine Stromerzeugungs-GbR den Strom an einen Privathaushalt, ist das nicht mehr der Fall – auch wenn es innerhalb eines Betriebes erfolgt. Hier wäre die volle EEG-Umlage von ca. 6 ct/kWh auch auf den selbst verbrauchten Strom zu zahlen.
Wenn man dem schlichten Prinzip huldigt, wonach keine Gebühren für nicht erfolgten Verbrauch erhoben werden können
(daszu gibt es einen immer noch gültigen Grundsatzentscheid vom Reichsgericht von 1906 oder so, wonach, wer weniger Einkommen erzielt als er könnte, nicht wegen Steuervermeidung behaftet werden kann), dann ist das in der Tat unzulässig.
Die Sache hat vom Prinzip her was mit der GEZ oder GEMA gemeinsam ...
Was geht die den selbst erzeugten und sofort wieder selbst verbrauchten Strom an ???
Ich vermute, dass durch solche Eigenverbrauchsumlagen auch Wirtschaftswachstum errechnet werden soll, denn durch solche Rechnungen wird das Bruttoinlandprodukt aufgebläht.
Nach diesem Prinzip wäre auch eine potentielle Brennholzeigenverbrauchsumlage oder Fremdbrennholzverbrauchsvermeidungsabgabe für den kommunalen Forstdienst einzuführen. Und selbstverständlich auf Verbrauchers Kosten die verbrauchte Menge genau erfassen - Kontrolle nur durch öffentlich zugelassene Experten, was nochmals Arbeitspätze schaffen würde.
Auch aus der Tatsache, dass ein beachtlicher Teil des Gartengiesswassers nie durch einen Gebührenzähler fliesst, wären Gebühren zugunsten der Wasserversorgung erhebbar, etwa durch eine Regenwasserfallrohrduchflussumlage oder Dachrinnennutzungsgebühr. Dachfläche mal Jahresniederschlag (durch den Wetterdienst bekannt) mal x Cent pro Kubikmeter, das müsste sich doch rechnen?
Später könnte man dann konsequentereise auch die Tatsache erfassen und finanziell bewerten, dass ich mir meine Schuhe selber anziehe - und das durch einen "Selbstpflegesolidaritätsbeitrag" auch noch besteuern, weil das ja prinzipiell ungerecht ist gegenüber Personen, die sowas nicht selbst können.
Fair beim Solarstrom wäre gewesen:
- Förderung der Anlagen, nicht der Produktion, durch Inverstitionskredite oder -beiträge
- Einspeisevergütung mit ganz gewöhnlichen marktabhängigen Stromtarifen, wie beim Verbrauch auch
- Gewinn aus Stromeinspeisung ist ganz normales Einkommen, wie Milchgeld oder Ertrag aus Verkauf von anderen Produkten und Dienstleistungen auch.