Will nur sagen:
Würde man die Düngeverordnung, an die sich die Bauern halten müssen, auf Hausgärten anwenden, dann würde mancher auf die Bauern schimpfende Gärtner sein blaues Wunder erleben.
Die Düngerverordnung gilt für alle die Düngemittel auf landwirtschaftlich genutzten Flächen anwenden.
Im Sinne dieser Verordnung sind:
1.
landwirtschaftlich genutzte Flächen:
pflanzenbaulich genutztes Ackerland, gartenbaulich genutzte Flächen, Grünland und Dauergrünland, Obstflächen, Flächen, die der Erzeugung schnellwüchsiger Forstgehölze zur energetischen Nutzung dienen, weinbaulich genutzte Flächen, Hopfenflächen und Baumschulflächen; zur landwirtschaftlich genutzten Fläche gehören auch befristet aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommene Flächen, soweit diesen Flächen Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsmittel zugeführt werden;
https://www.gesetze-im-internet.de/d_v_ ... E000300000
Landwirte, Hausgärtner, SVler... alle eben.
Kontrolliert wird aber nur bei den Landwirten,
bei allen anderen ist es (leider) unkontrollierbar.
Aber es ist eine gute Anregung, mal nachzufragen, ob die Kompostierfirma chemische Analysen macht und mir genauere Gehalte nennen kann?
Diese Analysen müssen sogar gemacht werden bevor der Kompost ausgebracht wird,
idr ist das ein Service des Herstellers
wenn nicht,das kann jeder selber machen z.b. bei der LUFA Speyer.