Muscheln und Krebse

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Hotzenwalder
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Muscheln und Krebse

#1

Beitrag von Hotzenwalder » Mi 19. Dez 2012, 22:20

Hallo an die Experten für Fischereirecht,
stimmt es daß Muscheln die z.B. vom schwarzen Meer eingewandert und bei uns
nicht einheimisch sind ohne Fischereiprüfung entnommen werden dürfen?
Wie sieht die Geschichte mit bei uns nicht einheimischen z.B. aus den USA
eingewanderten Krebsen aus? Dürfen diese gefangen und gegessen werden?
Braucht es dazu einen Fischereischein?
Danke für euro Information.
Grüße vom Hotzenwalder

Manfred

Re: Muscheln und Krebse

#2

Beitrag von Manfred » Mi 19. Dez 2012, 23:28

Fischereirecht ist in Deutschland Länderrecht.
In Baden-Württemberg unterliegen sämtliche Muscheln und Krebse dem Fischereirecht.
Sie dürfen (außer in Anlagen der Teichwirtschaft und Fischzcht) also nur von Fischereiberchtigten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen aus den Gewässern entnommen werden.

Laut §31 des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg gilt:
"(1) Wer die Fischerei ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und diesen bei sich führen. Auf Verlangen ist der Fischereischein auch dem Fischereiberechtigten und dem Pächter zur Einsichtnahme auszuhändigen. Der Fischereischein ist nur gültig, wenn der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erbracht ist."

Sprich wenn du aus irgendeinem Gewässer Muscheln oder Krebse entnehmen willst, auch zugewanderte, dann brauchst du 1. einen Fischereischein und 2. die Fischereiausübungserlaubnis für dieses Gewässer vom Inhaber des jeweiligen Fischereirechts.
(Außer in Anlagen der Teichwirtschaft. Da reicht die Erlaubnis des Betreibers, solange du keine Angelfischerei ausübst.)

masabuana
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Re: Muscheln und Krebse

#3

Beitrag von masabuana » Do 20. Dez 2012, 09:21

(Außer in Anlagen der Teichwirtschaft. Da reicht die Erlaubnis des Betreibers, solange du keine Angelfischerei ausübst.)
Sicher?

Mfg

Manfred

Re: Muscheln und Krebse

#4

Beitrag von Manfred » Do 20. Dez 2012, 13:51

Ja. Teichanlagen dürfen der Eigentümer/Pächter und die von ihm beauftragten auch ohne Fischereischein befischen (Ablassen, Netze, Reusen, von Hand etc.). Aber nicht mit der Angel. Dafür wäre wieder ein Fischereischein erforderlich.

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