Es besteht keine Zwangs-Mitgliedschaft mehr in der Jagdgenossenschaft
Hier der Artikel im Spiegel: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/e ... 41103.html
Auch Katastrophen können bahnbrechend sein.Manfred hat geschrieben:Bahnbrechend?
Eine Katastrophe!
Wieso das?Außerdem verstießen die Vorschriften gegen das Diskriminierungsverbot. Denn für Eigentümer von Grundstücken, die größer als 75 Hektar sind, bestehe keine Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft.
Was soll man dazu sagen. Da hilft nur, die Forderer nach dem nächsten Unfall auch der Selbstheilung oder dem natürlichen Verenden zu überlassen, damit sie mal ihre romantisierte Phantasie-"Natur" am eigenen Leib erleben.Alba hat geschrieben:Dort wird auch dafür plädiert, dass Wildtiere bei einem Autounfall "natürlich" verenden....
Einfach Dienst nach Vorschrift machenManfred hat geschrieben:Was soll man dazu sagen. Da hilft nur, die Forderer nach dem nächsten Unfall auch der Selbstheilung oder dem natürlichen Verenden zu überlassen, damit sie mal ihre romantisierte Phantasie-"Natur" am eigenen Leib erleben.