Schalldämpfer
Verfasst: Fr 16. Jan 2015, 19:01
				
				Evtl. interessant für die Jäger unter uns:
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat dem Leiter eines privaten Forstbetriebs die Nutzung eines Schalldämpfers zugesprochen.
Die Waffenbehörde hatte vorher die Genehmigung abgelehnt, mit der üblichen Begründung, von Schalldämpfern würde ein erhöhtes Sicherheitsrisiko ausgehen (da man sie für Straftaten missbrauchen könnte und weil Wanderer etc. durch eine lautlose Jagd evtl. gefährdet würden).
Der Kläger dagegen argumentierte, dass er den Schalldämpfer zur Schonung seines eh schon geschädigten Gehörs benötige.
Das Gericht gab ihm Recht. Das Jagdgewehr des Klägers erzeuge beim Schuss einen Schallpegel von 160 dB(A).
Bei dieser Lautstärke können auch kurze Knallgeräusche bleibende Schäden am Gehör hinterlassen.
Außerdem sei die großkalibrige Waffe auch mit dem Schalldämpfer noch so laut, dass Wanderer etc. sie gut hören könnten.
Dem Antrag des Klägers sei deshalb stattzugeben.
Die Argumentation mit dem möglichen Risiko für Wanderer erschließt sich mir eh nicht. Auf der Einzeljagd wird idR doch sowieso nur ein Schuß oder evtl. mal ein zweiter oder ein Nachschuss abgegeben. Dabei muss der Jäger eh peinlich auf eine mögliche Umfeldgefährdung achten.
Was bringt es einem Wanderer, wenn er diesen Schuss hört? Entweder hat der Jäger aufgepasst, dann besteht keine Gefährdung. Oder er hat nicht aufgepasst, dann ist die Gefahr auch schon vorbei, bis der Wanderer sie wahrnimmt.
Höchstens eine Gesellschaftsjagd könnte man anführen, wo öfter geschossen wird. Aber da werden idR eh Warnhinwiese aufgestellt.
 
			Das Verwaltungsgericht Freiburg hat dem Leiter eines privaten Forstbetriebs die Nutzung eines Schalldämpfers zugesprochen.
Die Waffenbehörde hatte vorher die Genehmigung abgelehnt, mit der üblichen Begründung, von Schalldämpfern würde ein erhöhtes Sicherheitsrisiko ausgehen (da man sie für Straftaten missbrauchen könnte und weil Wanderer etc. durch eine lautlose Jagd evtl. gefährdet würden).
Der Kläger dagegen argumentierte, dass er den Schalldämpfer zur Schonung seines eh schon geschädigten Gehörs benötige.
Das Gericht gab ihm Recht. Das Jagdgewehr des Klägers erzeuge beim Schuss einen Schallpegel von 160 dB(A).
Bei dieser Lautstärke können auch kurze Knallgeräusche bleibende Schäden am Gehör hinterlassen.
Außerdem sei die großkalibrige Waffe auch mit dem Schalldämpfer noch so laut, dass Wanderer etc. sie gut hören könnten.
Dem Antrag des Klägers sei deshalb stattzugeben.
Die Argumentation mit dem möglichen Risiko für Wanderer erschließt sich mir eh nicht. Auf der Einzeljagd wird idR doch sowieso nur ein Schuß oder evtl. mal ein zweiter oder ein Nachschuss abgegeben. Dabei muss der Jäger eh peinlich auf eine mögliche Umfeldgefährdung achten.
Was bringt es einem Wanderer, wenn er diesen Schuss hört? Entweder hat der Jäger aufgepasst, dann besteht keine Gefährdung. Oder er hat nicht aufgepasst, dann ist die Gefahr auch schon vorbei, bis der Wanderer sie wahrnimmt.
Höchstens eine Gesellschaftsjagd könnte man anführen, wo öfter geschossen wird. Aber da werden idR eh Warnhinwiese aufgestellt.


 
  ) Ich habe nichts gegen die Jäger,welche sich so benehmen wie es das Jagdgesetz vorschreibt....aber ich hab ne Menge gegen Möchtegerns die sich dank Gewehr in der Hand gross fuehlen...ich mag auch Hunde aber den nächsten Jagdköter der mir hier mein Viechzeugs uebern Hof hetzt wird der Besitzer als Decke wieder bekommen!
 ) Ich habe nichts gegen die Jäger,welche sich so benehmen wie es das Jagdgesetz vorschreibt....aber ich hab ne Menge gegen Möchtegerns die sich dank Gewehr in der Hand gross fuehlen...ich mag auch Hunde aber den nächsten Jagdköter der mir hier mein Viechzeugs uebern Hof hetzt wird der Besitzer als Decke wieder bekommen! 
 
