Das mit der Winzerin war m.W. ein Altfall. Die hat den Jägern das Jagen auf ihrem Grund und Boden verleitet (rechtlich verbieten ging nicht), dann aber aus der Jagdkasse Geld für den Schaden kassiert, als solcher auf ihren Flächen eingetreten ist.
Inzwischen hat sich ja die Rechtsgrundlage geändert. Es gibt jetzt klare Regeln für das Jagdverbot aus ethischen Gründen.
Wer auf seinen Flächen nicht jagen lässt, der hat auch keinen Anspruch mehr auf Wildschadenersatz.
Umgekehrt muss er sich aber weiter anteilig an den Schäden auf den umliegenden Flächen beteiligen.
Beispiel:
Das Genossenschaftsrevier hat 500 ha.
Davon sind 50 ha dein Eigentum auf dem du aus ethischen Gründen die Jagd untersagst.
Auf deiner Fläche gibt es 1000 Euro Wildschaden -> Für diese Flächen besteht kein Anspruch auf Geld aus der Jagdkasse. Wenn du die Flächen zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet hast, wird der Landwirt natürlich von dir Schadenersatz haben wollen. Oder es wurde von vorneherein im landwirtschaftlichen Pachtvertrag geklärt, dass der Landwirt auf die Erstattung von Schäden verzichtet. Das wird den Pachtzins natürlich deutlich drücken oder die Verpachtung unmöglich machen, je nach den wirklich zu erwartenden Schäden.
Kommt es umgekehrt auf den restlichen Flächen der Jagdgenossenschaft zu z.B. 2000 Euro Schaden, dann musst du dich daran gemäß deinem Flächenanteil beteiligen. Also 50 ha / 500 ha * 2000 Euro = 200 Euro, die du zwecks Schadensregulierung in die Jagdkasse einzahlen musst.
Austritt aus der Jagdgenossenschaft
Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft
Man sollte endlich diese überkommenen Entschädigungsregeln abschaffen.
Landbesitzer sollten sich gegen Wildschäden versichern können, wie gegen Unwetterschäden.
Die heutige Schadensersatzpflicht geht davon aus, dass Jagdpächter für "ihre" Tiere verantwortlich seien.
Doch diese gehören weder den Jägern noch den Eigentümern des Lands, auf dem sie sich gerade aufhalten.
Genau dieses Eigentumsdenken ist die Ursache des Übels.
Bei Zucht- und Haustieren ist es logisch, dass der Halter für deren Schäden haftet. Doch Wildtiere gehören nur der Natur.
Deshalb ist es auch unsinnig wenn Eigentümer von jagdfreien Grundstücken für Wildtiere haften sollen , die sich in ihrem Umkreis aufhalten.
Landbesitzer sollten sich gegen Wildschäden versichern können, wie gegen Unwetterschäden.
Die heutige Schadensersatzpflicht geht davon aus, dass Jagdpächter für "ihre" Tiere verantwortlich seien.
Doch diese gehören weder den Jägern noch den Eigentümern des Lands, auf dem sie sich gerade aufhalten.
Genau dieses Eigentumsdenken ist die Ursache des Übels.
Bei Zucht- und Haustieren ist es logisch, dass der Halter für deren Schäden haftet. Doch Wildtiere gehören nur der Natur.
Deshalb ist es auch unsinnig wenn Eigentümer von jagdfreien Grundstücken für Wildtiere haften sollen , die sich in ihrem Umkreis aufhalten.
Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft
Nein. Der Schadenersatz obliegt nicht dem Jagdpächter, sondern der Jagdgenossenschaft als Vertretung der Grundeigentümer.
Und die sind nicht deshalb ersatzpflichtig, weil ihren die Wildtiere gehören (die sind rechtlich herrenlos), sondern weil sie für die ordnungsgemäße Jagdausübung verantwortlich sind. Und ein Ziel der Jagdausübung ist und bleibt nun mal die Vermeidung von Wildschäden.
Also liegt es im Interesse der Jagdgenossenschaft, die Wildschäden mögl. gering zu halten. Und ein effektives Mittel dazu ist es, den Jagdpächter durch finanzielle Beteiligung am Schaden zur einten entsprechenden Jagdverhalten zu animieren.
Da es aber mehr und mehr Reviere gibt, wo die Anwärter für die Jagdpacht nicht mehr bereit sind, das zunehmend unkalkulierbare finanzielle Risiko auf sich zu nehmen, ändern sich die Verträge. Oft wird die Beteiligung des Jägers gedeckelt oder man teilt sich die Schäden anteilig auf.
Eine Versicherung würde wenig Sinn machen. Das ist wie beim Hochwasser. Keine Versicherung würde einen Vertrag mit hohem Schadensrisiko unterschreiben (außer ihre Gewinn wäre noch höher).
Es geht bei der Wildschadensregulierung ja nicht darum, dass sich die eine oder andere Seit dumm und dusslig verdient. Es ist schlicht ein Mittel zum Zweck, damit die Wildbestände auf ein vernünftiges Maß reguliert werden.
Natürlich gibt es alternativen zu den Jagdgenossenschaften. In vielen Ländern kann man z.B. Jagdlizenzen kaufen und darf dann lands- oder zumindest regionweit jagen.
Aber in solchen Ländern werden dann Problemarten wie z.B. das Wildschwein idR durch die Landwirte selbst als Ungeziefer bekämpft. In Australien und den USA z.B. gibt es inzwischen sogar Spezialfirmen, die mit Wärmewildtechnik oder von Hubschrauben aus mit automatischen Waffen oder mit Fallen im Auftrag der Bauern die Wildschweinbestände reduzieren.
Ob das wirklich irgendein Vorteil gegenüber unserer Revierjagd ist?
http://www.youtube.com/watch?v=89UliEiQQyU
http://www.youtube.com/watch?v=zpjfJ138vII
http://www.youtube.com/watch?v=zQxmyTfbV1o
http://www.youtube.com/watch?v=v7JATeB8Ug0
Und die sind nicht deshalb ersatzpflichtig, weil ihren die Wildtiere gehören (die sind rechtlich herrenlos), sondern weil sie für die ordnungsgemäße Jagdausübung verantwortlich sind. Und ein Ziel der Jagdausübung ist und bleibt nun mal die Vermeidung von Wildschäden.
Also liegt es im Interesse der Jagdgenossenschaft, die Wildschäden mögl. gering zu halten. Und ein effektives Mittel dazu ist es, den Jagdpächter durch finanzielle Beteiligung am Schaden zur einten entsprechenden Jagdverhalten zu animieren.
Da es aber mehr und mehr Reviere gibt, wo die Anwärter für die Jagdpacht nicht mehr bereit sind, das zunehmend unkalkulierbare finanzielle Risiko auf sich zu nehmen, ändern sich die Verträge. Oft wird die Beteiligung des Jägers gedeckelt oder man teilt sich die Schäden anteilig auf.
Eine Versicherung würde wenig Sinn machen. Das ist wie beim Hochwasser. Keine Versicherung würde einen Vertrag mit hohem Schadensrisiko unterschreiben (außer ihre Gewinn wäre noch höher).
Es geht bei der Wildschadensregulierung ja nicht darum, dass sich die eine oder andere Seit dumm und dusslig verdient. Es ist schlicht ein Mittel zum Zweck, damit die Wildbestände auf ein vernünftiges Maß reguliert werden.
Natürlich gibt es alternativen zu den Jagdgenossenschaften. In vielen Ländern kann man z.B. Jagdlizenzen kaufen und darf dann lands- oder zumindest regionweit jagen.
Aber in solchen Ländern werden dann Problemarten wie z.B. das Wildschwein idR durch die Landwirte selbst als Ungeziefer bekämpft. In Australien und den USA z.B. gibt es inzwischen sogar Spezialfirmen, die mit Wärmewildtechnik oder von Hubschrauben aus mit automatischen Waffen oder mit Fallen im Auftrag der Bauern die Wildschweinbestände reduzieren.
Ob das wirklich irgendein Vorteil gegenüber unserer Revierjagd ist?
http://www.youtube.com/watch?v=89UliEiQQyU
http://www.youtube.com/watch?v=zpjfJ138vII
http://www.youtube.com/watch?v=zQxmyTfbV1o
http://www.youtube.com/watch?v=v7JATeB8Ug0
- syldron
- Beiträge: 442
- Registriert: Sa 19. Jan 2013, 09:50
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- Wohnort: Figeholm, Schweden
Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft
Ist es nicht eher so, dass wenn man das Ökosystem als Permakultur betrachtet, auch die darin lebenden Wildtiere mit eingeschlossen sind, und deren Bestand auf nachhaltige Weise ebenso als Nahrungsmittel genutzt werden sollten?Identitätslos hat geschrieben:Wie Jagd praktiziert wird kann man kritisch sehen, viele Menschen tun das auch. Und man kann sich durchaus mit Recht darüber aufregen, daß ganze Fluren leergeschossen werden.
Dieses Forum führt die Permakultur im Titel, nach dieser nach meinem Eindruck doch reichlich emotionalen Reaktion würde mich interessieren wie hier denn um die Vorstellung hinsichtlich Nachhaltigkeit, wildlebendem Großwild und gesunder Ökosysteme bestellt ist.
Den Ärger eines heimgesuchten Bauern kann ich nachvollziehen, aber greift ein Ökobauer dann sinnbildlich zum Gewehr wie andere zur Giftspritze?
Meet me in a land of hope and dreams