... mal ne Frage am Rande, müssen die Flächen für einen Eigenjagdbezirk zusammenhängen oder können das auch mehrere kleinere Stücke sein, die zusammen über 75 ha liegen?Manfred hat geschrieben:Das gilt auch bei zusammenhängenden Flächen über 75 ha.
Solche Flächen können aber, wenn der Eigentümer es will, als Eigenjagdbezirk ausgewiesen werden. Sie bilden dann ein eigenes Jagdrevier und sind nicht mehr zwangsweise Mitglied in der örtlichen Jagdgenossenschaft.
EGMR schränkt deutsches Jagdrecht ein
- Little Joe
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Re: EGMR schränkt deutsches Jagdrecht ein
Erstaunlich, dass Menschen, die alles besser wissen, nie etwas besser machen.
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Manfred
Re: EGMR schränkt deutsches Jagdrecht ein
Die Flächen (Flurstücke) müssen zusammenhängend sein.
- citty
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Re: EGMR schränkt deutsches Jagdrecht ein
Danke Manfred, das ist wirklich eine Katastrophe. Ist mir unbegreiflich wie jemand Jagdgegner/Tierfreund? sein kann und dann nicht mal erlaubt ein verwundetes Tier auf seinem Grundstueck zu erloesen. Dass Jaeger nicht ueberall jagen duerfen finde ich aber sehr gut.
LG Citty
LG Citty
Dr. Roger Liebi fan 
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Nightshade
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Re: EGMR schränkt deutsches Jagdrecht ein
Es ist ganz einfach:
Verwundete Wildtiere auf meinem Grundstück sammle ich prinzipiell ein und bringe sie zum Tierarzt.
Oder ich rufe den Tierarzt/ die Tierrettung an und sie kommen mich besuchen.
Ein Tierarzt - und sicher kein Jäger!- entscheidet dann über das "Erlösen" oder nicht und leitet es gegebenfalls auf schonende Weise in die Wege. Für die Behandlung, Pflege und Auswilderung durch die geschätzen Kollegen ODER für Narkose und Giftspritze zahle ich gern, wenn ich dafür einen Ballermann um sein Vergnügen bringe.
Und nein, ich bin kein prinzipieller Jagdgegner. Ich habe einen ungern schießenden, Haustiere grundsätzlich schonenden und trotzdem seit Jahrzehnten jagenden Revierbesitzer in meiner Familie. Ich war auch selber schon bei Jagden dabei.
Nur die allzu häufigen Emotionskrüppel, Ballermänner und Waldsherrifs kann ich nicht ab.
Und was das angeschossene Wild betrifft: Ich als gute Bogenschützen könnte so manchem Jäger beibringen, wie man auf 50 Meter konstant trifft. Regelmäßig auf den Schießplatz und immer schön nüchtern bleiben sind schon mal gute Ansätze für viele Herren (und leider manche Damen) Jäger.
Verwundete Wildtiere auf meinem Grundstück sammle ich prinzipiell ein und bringe sie zum Tierarzt.
Oder ich rufe den Tierarzt/ die Tierrettung an und sie kommen mich besuchen.
Ein Tierarzt - und sicher kein Jäger!- entscheidet dann über das "Erlösen" oder nicht und leitet es gegebenfalls auf schonende Weise in die Wege. Für die Behandlung, Pflege und Auswilderung durch die geschätzen Kollegen ODER für Narkose und Giftspritze zahle ich gern, wenn ich dafür einen Ballermann um sein Vergnügen bringe.
Und nein, ich bin kein prinzipieller Jagdgegner. Ich habe einen ungern schießenden, Haustiere grundsätzlich schonenden und trotzdem seit Jahrzehnten jagenden Revierbesitzer in meiner Familie. Ich war auch selber schon bei Jagden dabei.
Nur die allzu häufigen Emotionskrüppel, Ballermänner und Waldsherrifs kann ich nicht ab.
Und was das angeschossene Wild betrifft: Ich als gute Bogenschützen könnte so manchem Jäger beibringen, wie man auf 50 Meter konstant trifft. Regelmäßig auf den Schießplatz und immer schön nüchtern bleiben sind schon mal gute Ansätze für viele Herren (und leider manche Damen) Jäger.
- fuxi
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Re: EGMR schränkt deutsches Jagdrecht ein
Nachts um 3 Uhr? Wenn du gerade mal im Kurzurlaub bist? Während der Arbeitszeit?Nightshade hat geschrieben:Verwundete Wildtiere auf meinem Grundstück sammle ich prinzipiell ein und bringe sie zum Tierarzt.
Ich verstehe deinen Grundgedanken, aber wenn jemand einen Wildunfall in der Nähe hat (muss ja nicht einmal direkt [an deinem Grundstück sen), wird nun mal der Revierjäger geholt, nicht alle Grundstücksbesitzer in der Gegend angerufen. Du würdest es also in vielen Fällen nicht einmal mitbekommen, wenn verendendes Wild auf deinem Grundstück ist.
We have normality. Anything you still can’t cope with is therefore your own problem.
