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von emil17 » Do 3. Feb 2011, 14:19
Um derartige Dinge herauszufinden, muss man sich halt in das ZGB (in D wohl das Bürgerliche Gesetzbuch, in A weiss ich es nicht) bemühen und dort nachlesen, welche Rechte ein Grundeigentümer hat und welche nicht, und wo diese nicht vom Grundbesitzer zu beanspruchenden Hoheiten liegen. In der Regel hat man nicht die Hoheit über Jagd und Fischerei und nicht über Wasservorkommen, die grösser sind als was man selbst braucht.
Dann haben die Behörden das Recht, in Plänen Nutzungsauflagen zu machen (Bauzonen, Naturschutzgebiete usw.). Im Wald, dessen Erhalt und Bewirtschaftung im Gemeininteresse liegt, muss der Besitzer den Förster begrüssen, wenn er Bäume fällen will. Wohnst Du auf einer Nordseeinsel, musst Du Deichgebühren bezahlen und hast nicht die Wahl, deinen Grund zeitweise überschwemmen zu lassen. In diesen Dingen besteht Rechtssicherheit - die Pläne kann man vor dem Landerwerb einsehen und wenn die Zonenpläne oder die Reglemente dazu geändert werden, hat man Einspracherecht und muss als Besitzer angehört werden.
Generell gilt aber, dass die Eigentumsrechte eingeschränkt sind, wenn höher bewertete Interessen im Spiel sind, weil man sonst gar nichts parzellenübergreifendes mehr machen könnte.
Das ist alles logisch.
Folglich macht weder die Autobahn noch die Hochspannungsleitung einen Bogen um den Gemüsegarten.
Des weiteren gibt es noch Notweg- und Notbrunnenrechte, d.h. man muss dem Nachbarn Wasser und einen Zugang zu seinem Grund gewähren, wenn dieser die Situation nicht selbst verschuldet hat (also Parzelle aufteilen, vordere verkaufen und sich so selbst vom Zuweg abschneiden und dann über Nachbars Parzelle wollen gilt nicht). Ebenso muss man den Nachbarn auf seinen Grund lassen, wenn dieser z.B. entlaufene Tiere wieder einfangen will.
Schwierig wird es bei Anlagen oder Veranstaltungen mit grossem, aber nicht öffentlichem Interesse - muss ich meine Wiese für einen Golfplatz hergeben, wenn alle Nachbarn mitmachen? Muss ich dulden, dass im Winter eine Schipiste oder Loipe über meine Weide geht? Darf ich meinen Grund abzäunen, wenn er an eine Freizeitanlage grenzt und das Gras vor der Heuernte dauernd ruiniert wird? Darf ich meinen Wald abzäunen, wenn da immer Müll abgeladen wird, und wer bezahlt den Zaun, weil ja die Gemeinde zur Durchsetzung der Flurordnung verpflichtet ist?
De iure müssen die Behörden grundstückübergreifende Anlagen so planen, dass möglichst wenig Kollateralschäden enststehen und alle gleich benachteiligt werden, de facto wurde noch selten eine Hochspannungsleitung über einen Bonzenhügel gezogen, und Müllverbrennungsanlagen pflegen ebenfalls solche Gebiete grossräumig zu meiden, auch wenn das Verwaltungsgericht beschlossen hat, dass die Emissionen zumutbar sind und keine Beeinträchtigung der Lebensqualität darstellen.
Die Idee, sich eine Aktie der Firmen zu kaufen, die das tägliche Leben beeinflussen, ist gar nicht so schlecht, weil man dann als Mitinhaber auch wenigstens an der Aktionärs-GV gehört werden muss.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.