Eine Statistik kann nur Aussagen machen über die Grundgesamtheit, innerhalb derer sie durch *zufällige* Auswahl von Messpunkten erhoben worden ist. Deshalb ist eine Statistik wertlos, wenn die Grundgesamtheit und die Auswahlkriterien nicht bekannt sind.
Ebenso ist es unzulässig, Statistiken mit unterschiedlichen Grundgesamtheiten und Auswahlkriterien unbesehen und ohne Korrektur zusammenzufassen.
Das wird in jeder Statistik-Einführungsvorlesung behandelt.
Das Ranking der Nitratwerte der EU-Staaten ist so ein Beispiel. Das wäre nur zulässig gewesen, wenn alle Staaten, die darin aufgeführt sind, das genau gleiche Beprobungskonzept hätten, oder wenn man die Rohdaten so ausgefiltert hätte, dass nur Daten übrigbleiben, die einem gemeinsamen Konzept entsprechen. Das ist offensichtlich nicht der Fall und das war bekannt.
Im strittigen diskutierten Fall handelt es sich nicht um unkorrekte Messungen, sondern um unzulässige Interpretation korrekter Messungen. Das ist nicht das Gleiche.
Es ist folglich unredlich, so etwas bewusst unzulässig zu interpretieren, und es ist unredlich, eine derartige Interpretation oder Zusammenfassung für seine Ziele zu verwenden, wenn es aus anderer Quelle stammt und man dies bei angemessener Sorgfalt hätte wissen können. Es ist vollends unredlich, wenn man das dann dem Amt vorwirft.
Warum die an Bahndämmen und im Wald messen? Bahndamm wäre zulässig, wenn daneben Landwirtschaft betrieben wird und kein Wasser aus dem Gleisbereich in die Messung gelangen kann.
Wald? weiss ich nicht. Vielleicht wars auch eine Kontrolle z.B. um Lufteinträge zu erfassen. Das weiss der, welcher die Messpunkte eingerichtet hat.
Man muss die Rohdaten hernehmen und diese Punkte vor der Auswertung eliminieren, um zu belastbaren Aussagen zu kommen. Das ist Handwerk des Statistikers und steht in der Originalpublikation, denn es ist schon aus Kostengründen normal, dass man Kontrollmessungen und so weiter in der gleichen Kampagne mitlaufen lässt.