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Der Hund als Steuerzahler - blick grad nich durch

Verfasst: Di 18. Okt 2011, 13:48
von Knurrhuhn
Halöööchen,

in Bälde ziehe ich auch offiziell um, von einer Gemeinde in ein anderes Stadtgebiet. Somit müsste ich ja auch meinen Fiffi ummelden.
Für den hab ich bei der alten Gemeinde im Sommer die Hundesteuer für 2011 bezahlt.

In der Satzung zur Hundesteuer im neuen Stadtgebiet heißt es u.a.:

§ 1
Steuergegenstand, Entstehung der Steuer
(1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.
(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer festzusetzen ist.

....

§ 4
Beginn und Ende der Steuerpflicht
(1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt
oder einen Betrieb folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird.
(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Kann der genaue Zeitpunkt nicht
nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung.
(3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht entsprechend
Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2 Satz 1.


Äähm, ich komm da grad nicht so recht mit. Lt. §1 würde es doch bedeuten, daß auch wenn ich im November/Dezember umzöge, daß trotzdem die Steuer für das ganze Jahr 2011 fällig wäre?? :eek:

Aber im §4 steht versteh ich es so, daß die erst im Folgemonat nach der Anmeldung anfällt - oder??

Sorry, Brainfog .... aber dieses Beamtengeschwurbel kapier ich eh nie so richtig und muß mir das immer verdolmetschen lassen. :rot:

Re: Der Hund als Steuerzahler - blick grad nich durch

Verfasst: Di 18. Okt 2011, 14:21
von Tanja
Hi Frau H.,

wenn Du umziehst, meldest Du den Hund gleich mit Dir zusammen um. Dann gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: entweder zahlst Du den noch ausstehenden Teilbetrag für den Rest des Jahres an die neue Gemeinde und holst Dir anschließend den im Voraus zu viel gezahlten Betrag von Deiner alten zurück. Oder es wird nur geprüft, dass für den Hund und das laufende Jahr bereits irgendwo anders gezahlt worden ist und dann bekommst Du erst im neuen Jahr einen Steuerbescheid und zahlst ab dem Jahreswechsel an die neue Gemeinde. Das richtet sich nach der festgelegten Verfahrensweise des jeweilig neuen Meldeamts. Ich hatte beide Fälle im vergangenen Jahr.

LG

Re: Der Hund als Steuerzahler - blick grad nich durch

Verfasst: Di 18. Okt 2011, 18:18
von Knurrhuhn
Hallo Tanja,

vielen Dank :)

Re: Der Hund als Steuerzahler - blick grad nich durch

Verfasst: Do 7. Nov 2013, 13:26
von doradark
wir haben auch gerade unsere hunde umgemeldet.
den ersten hund (als berliner bis ende november noch in berlin gemeldet)
den zweiten ab november neuangemeldet. es wird also jeweils der laufende monat noch abgerechnet.

der unterschied von berlin zu brandenburg ist beachtlich:

ersthund in berlin = 10 € im monat 120 € / Jahr
zweithund in berlin = 15 € im monat 180 € / Jahr
Summe = 300 € / Jahr

ersthund in brandenburg = 21 € im jahr 21 € / Jahr
zweithund in brandenburg = 33 € im jahr 33 € / Jahr
Summe = 54 € / Jahr,

die knapp 250 € ersparnis können wir also locker für futter und tierarzt investieren und brauchen uns deswegen keine sorge mehr machen. die steuerhöhe ist anscheinend von der größe abhängig, zumindest braucht man bei dem großen ein polizeiliches führungszeugnis, aber keinen wesenstest.
daß die unterschiede in den bundesländern so riesig sind, hatte ich nicht erwartet...
die unterspreewälder fußhupe ganz auge...
die unterspreewälder fußhupe ganz auge...
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Re: Der Hund als Steuerzahler - blick grad nich durch

Verfasst: Do 7. Nov 2013, 13:41
von Kerstines
Dora, das legen die Gemeinden/Kommunen selber fest.
Bei uns kostet der erste Hund 12,- im Jahr und er zweite 36,-.
"Gefährliche" Hunde ist noch anders geregelt, aber unser ist ja "normal" :lol:

:) Kerstines

Re: Der Hund als Steuerzahler - blick grad nich durch

Verfasst: Do 7. Nov 2013, 16:51
von Knurrhuhn
Boh, das ist ja super günstig. :eek: Ich löhne pro Jahr 72 € (hab nur den einen). Im Jahr vor meinem Umzug waren es noch ... ich glaub 48 €, ja. Da haben die glatt 50% aufgeschlagen, mal eben so auf die Schnelle. :sauenr_1:

Re: Der Hund als Steuerzahler - blick grad nich durch

Verfasst: Do 7. Nov 2013, 17:11
von Olaf
Dora, das legen die Gemeinden/Kommunen selber fest.
Genau. Wir zahlen 15 im Jahr.

Re: Der Hund als Steuerzahler - blick grad nich durch

Verfasst: Do 7. Nov 2013, 19:40
von zaches
tief im Westen:
Halten eines Hundes

Betrag in EUR: 60,00
Halten von zwei Hunden

Betrag in EUR: je Hund 84,00
Halten von drei oder mehr Hunden

Betrag in EUR: je Hund 108,00
lg, zaches

Re: Der Hund als Steuerzahler - blick grad nich durch

Verfasst: Do 7. Nov 2013, 21:18
von Benutzer 2354 gelöscht
warum muss ein Hund Steuern zahlen ?

Re: Der Hund als Steuerzahler - blick grad nich durch

Verfasst: Do 7. Nov 2013, 21:37
von Knurrhuhn
Ein mittelalterlicher Brauch oder so. ;) Nee, ernsthaft - früher wurde ein Hund als Luxusgut betrachtet und man war der Meinung, daß wer sich einen Hund leisten könne, auch dafür Steuern zahlen kann. Hab ich mal so gelesen, find nur grad keine Quelle auf die Schnelle.

Ach, gügge doo: Wiki hilft wie immer weiter, da steht einiges zur Geschichte der HS :mrgreen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Hundesteuer