Der Hund als Steuerzahler - blick grad nich durch
Verfasst: Di 18. Okt 2011, 13:48
Halöööchen,
in Bälde ziehe ich auch offiziell um, von einer Gemeinde in ein anderes Stadtgebiet. Somit müsste ich ja auch meinen Fiffi ummelden.
Für den hab ich bei der alten Gemeinde im Sommer die Hundesteuer für 2011 bezahlt.
In der Satzung zur Hundesteuer im neuen Stadtgebiet heißt es u.a.:
§ 1
Steuergegenstand, Entstehung der Steuer
(1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.
(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer festzusetzen ist.
....
§ 4
Beginn und Ende der Steuerpflicht
(1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt oder einen Betrieb folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird.
(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Kann der genaue Zeitpunkt nicht
nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung.
(3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht entsprechend
Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2 Satz 1.
Äähm, ich komm da grad nicht so recht mit. Lt. §1 würde es doch bedeuten, daß auch wenn ich im November/Dezember umzöge, daß trotzdem die Steuer für das ganze Jahr 2011 fällig wäre??
Aber im §4 steht versteh ich es so, daß die erst im Folgemonat nach der Anmeldung anfällt - oder??
Sorry, Brainfog .... aber dieses Beamtengeschwurbel kapier ich eh nie so richtig und muß mir das immer verdolmetschen lassen.
in Bälde ziehe ich auch offiziell um, von einer Gemeinde in ein anderes Stadtgebiet. Somit müsste ich ja auch meinen Fiffi ummelden.
Für den hab ich bei der alten Gemeinde im Sommer die Hundesteuer für 2011 bezahlt.
In der Satzung zur Hundesteuer im neuen Stadtgebiet heißt es u.a.:
§ 1
Steuergegenstand, Entstehung der Steuer
(1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.
(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer festzusetzen ist.
....
§ 4
Beginn und Ende der Steuerpflicht
(1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt oder einen Betrieb folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird.
(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Kann der genaue Zeitpunkt nicht
nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung.
(3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht entsprechend
Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2 Satz 1.
Äähm, ich komm da grad nicht so recht mit. Lt. §1 würde es doch bedeuten, daß auch wenn ich im November/Dezember umzöge, daß trotzdem die Steuer für das ganze Jahr 2011 fällig wäre??
Aber im §4 steht versteh ich es so, daß die erst im Folgemonat nach der Anmeldung anfällt - oder??
Sorry, Brainfog .... aber dieses Beamtengeschwurbel kapier ich eh nie so richtig und muß mir das immer verdolmetschen lassen.