Alte Hündin & die Stadt
Alte Hündin & die Stadt
Meine Hündin ist jetzt 18, und steintaub, und wird langsam auch dement und inkontinent.
Sie ist seit 16 Jahren nicht vom Grundstück gekommen, und jetzt will das Amt, daß sie noch gechipt werden muß.
Den Streß wird sie wohl nicht wegpacken können - was kann ich dagegen tun?
Ich finde es unzumutbar, die arme alte Dame noch solchem Streß auszusetzen.
Nachtrag: sie frißt noch sehr gut, spielt mit dem JR, und ist noch relativ gut drauf (hat auch noch alle Zähne), aber verschreckt sich sehr leicht und wird dann panisch.
Sie ist seit 16 Jahren nicht vom Grundstück gekommen, und jetzt will das Amt, daß sie noch gechipt werden muß.
Den Streß wird sie wohl nicht wegpacken können - was kann ich dagegen tun?
Ich finde es unzumutbar, die arme alte Dame noch solchem Streß auszusetzen.
Nachtrag: sie frißt noch sehr gut, spielt mit dem JR, und ist noch relativ gut drauf (hat auch noch alle Zähne), aber verschreckt sich sehr leicht und wird dann panisch.
I love life. And it loves me right back.
And resistance is fertile. :-)
Words are no substitute for actions...
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Re: Alte Hündin & die Stadt
Kann sie nicht bei dir zuhause gechipt werden? Macht das der Tierarzt? Evtl. vorher ein Beruhigungsmittel geben.
Mit Geduld wird aus Gras Milch.
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Re: Alte Hündin & die Stadt
Sag ihnen einfach, das ginge leider nicht, aus genau den Gründen, die du oben genannt hast.
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Re: Alte Hündin & die Stadt
Ich würde auch den Tierarzt kommen lassen. Wenn sie krank wird muss er ja auch kommen und ne Spritze verpackt sie sicher noch.
Sagt der Tierarzt das geht nicht haste was fürs Amt.
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Re: Alte Hündin & die Stadt
Da liegt ja leider mehr im Argen. Mir sagt kein Amt, ob mein Hund gechippt ist oder werden muss. Dass sie seit 16 Jahren nicht vom Grundstück gekommen ist - sagt ja nun alles. Schreib ihnen - dass der Hund nicht transportfähig ist.
Grüße von Tina
http://wachteltara.wordpress.com
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Re: Alte Hündin & die Stadt
TierSchG §1 :
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Im Ernstfall sollen sie den AmtsVet zuziehen. Ich wage zu bezweifeln, daß eine Gemeindeverordnung ein vernünftiger Grund ist.
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Im Ernstfall sollen sie den AmtsVet zuziehen. Ich wage zu bezweifeln, daß eine Gemeindeverordnung ein vernünftiger Grund ist.