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Waldweg"pflege" durch Sägetrupps
- fuxi
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Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps
Bu-huu, Leute machen mit ihrem Eigentum etwas, das dir nicht gefällt... Entweder du akzeptierst das, oder du sprichst mit den Leuten (so freundlich, dass sie dir auch zuhören wollen), oder du tust was gegen das Eigentumprinzip. Letzteres ist allerdings in einem Rechtsstaat mit Konsequenzen verbunden.
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Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps
Auch dieser Amur-Korkbaum, eine seltene Baumart, musste heute fallen.
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Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps
Öh...natürlich sind Nutzungsrecht und Eigentum unterschiedliche Sachen, nur frage ich mich, wer das Eigentum an den vom Nutzer gepflanzten Bäumen hat? So klein sind die ja nicht mehr. Da sollte die Rechtslage doch geklärt werden. Egal, wem das Grundstück gehört, dem Nutzer scheint ein größerer Schaden entstanden zu sein. Was passiert mit dem Holz?
Vielleicht versuchst du es mal mit ner unabhängigen kostenlosen Rechtsberatung (über die Gemeinde) und klärst ggf. Prozeßkostenhilfe ab.
Krasse Geschichte.
Vielleicht versuchst du es mal mit ner unabhängigen kostenlosen Rechtsberatung (über die Gemeinde) und klärst ggf. Prozeßkostenhilfe ab.
Krasse Geschichte.
Die eigenen Grenzen sind immer die Grenzen des anderen.
Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps
Hier im Landkreis gibt es einen Trupp Arbeiter zur "Pflege" von Gewässerufern und Wegrändern. Das sind meist 1 € Jobber oder Freigänger des hiesigen Gefängnisses. Diese Leute arbeiten wohl unter Aufsicht eines Gärtners, der aber sicher seine Augen nicht überall haben kann. Und ob es diese Arbeiter dann richtig und schonend machen?
- kraut_ruebe
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Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps
@eigentum/nutzung:
das ist ganz klar geregelt. der eigentümer des grundstückes ist eigentümer von allem was drauf ist.
der nutzer darf es nutzen. wie genau er es nutzen darf ist anhand der fomulierung im grundbucheintrag/erbvertrag festzustellen, jedes dort gebräuchliche wort hat eine spezielle bedeutung deren rechte/pflichten genau festgelegt sind, es gibt von alles bis quasi nix alle abstufungen.
das ist ganz klar geregelt. der eigentümer des grundstückes ist eigentümer von allem was drauf ist.
der nutzer darf es nutzen. wie genau er es nutzen darf ist anhand der fomulierung im grundbucheintrag/erbvertrag festzustellen, jedes dort gebräuchliche wort hat eine spezielle bedeutung deren rechte/pflichten genau festgelegt sind, es gibt von alles bis quasi nix alle abstufungen.
There's a crack in everything. That's how the light gets in.
Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps
@Zottelgeiß
Danke für den Rat, das will ich machen. Ich erlebe hier unter der Angehörigen eine Diktatur wie sie in einem Rechtsstaat nicht möglich sein dürfte...
Danke für den Rat, das will ich machen. Ich erlebe hier unter der Angehörigen eine Diktatur wie sie in einem Rechtsstaat nicht möglich sein dürfte...
Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps
Vorsicht. Du scheinst nicht mal genau zu wissen, was in deinem Fall die Rechtslage ist, und nimmst schon den Wort Diktatur in den Mund. Nur weil deine Verwandten deine Vorstellungen nicht teilen und du deinen Willen nicht kriegst, ist der Rechtsstaat noch lange nicht im Eimer.spellon hat geschrieben:@Zottelgeiß
Danke für den Rat, das will ich machen. Ich erlebe hier unter der Angehörigen eine Diktatur wie sie in einem Rechtsstaat nicht möglich sein dürfte...
Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch wird etwas, das fest mit einem Grundstück verbunden ist, zu dessen Bestandteil. Dies bedeutet u. a. auch, dass Bäume und andere Pflanzen mit ihrem Anwachsen/Verwurzeln in das Eigentum des Grundstückseigentümers übergehen, auch wenn sie jemand anderes auf seine Kosten gepflanzt hat. Als feste Bestandteile des Grundstücks gehören die Bäume also dem Grundstückseigentümer. Und der kann damit tun, was er möchte.Zottelgeiss hat geschrieben:Öh...natürlich sind Nutzungsrecht und Eigentum unterschiedliche Sachen, nur frage ich mich, wer das Eigentum an den vom Nutzer gepflanzten Bäumen hat?
Tanja